Was man gegen Legionellen tun kann und muss
Die Trinkwasserverordnung nimmt ausdrücklich gewerbliche Betreiber einer TrinkwasserGroßanlage in die Pflicht, Untersuchungen auf Legionellen durchzuführen. Im Detail: Der Unternehmer oder sonstige Inhaber muss seine Installation auf Legionellen untersuchen, wenn sich darin eine Großanlage zur Trink wassererwärmung befindet, wenn Duschen vorhanden sind oder wenn daraus Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen und / oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird. Als gewerbliche Tätigkeit gilt zum Beispiel das Vermieten von Mehrfamilienhäusern oder Büroräumen. Der Vermieter muss mindestens alle drei Jahre eine Untersuchung auf Legionellen durchführen. In öffentlichen Gebäuden ist sogar eine jährliche Untersuchung vorgeschrieben – das betrifft zum Beispiel Schulen, Krankenhäuser, Altenheime und Kindergärten. Auch für die Probenahme selbst gelten bestimmte Regeln. So muss der Unternehmer oder sonstige Inhaber sicher stellen, dass geeignete, repräsentative Probenahmestellen vorhanden sind. Die Probenahme darf nur durch akkreditierte Labore erfolgen – weitere Auskünfte erteilt das zu ständige Gesundheitsamt.
Die maßgeblichen Normen:
Die DIN EN ISO 19458 regelt die Probenahme von Trinkwasser für mikrobiologische Untersuchungen. Die DIN EN 8065 legt Anforderungen an Betrieb und Wartung von TrinkwasserInstallationen fest. Die TrinkwV fordert die Bereitstellung geeigneter Probenahmestellen an den Wasserversorgungsanlagen.
3 Maßnahmen:
Der Unternehmer oder sonstige Inhaber muss die geforderten Probenahmestellen einrichten – am besten über abflammbare Probeentnahmeventile mit Auslauf röhrchen. Folgende Probenahmestellen sind vorgesehen:
✓ entfernteste Entnahmestelle pro Steigstrang
✓ Ausgang des Trinkwassererwärmers
✓ Zirkulationsleitung bei Eintritt in den Trinkwassererwärmer
Das JUDO Probeentnahmeventil: Pflichtprogramm leicht gemacht.
Hochwertige Probeentnahmeventile erkennt man am DVGWPrüfzeichen – und am JUDO Logo. Das JUDO Probe ent nahmeventil kann horizontal und vertikal an allen Armaturen mit Entleerungsstopfen montiert werden. Es lässt sich in jeder Position ausrichten und macht damit die Probenahme ganz einfach. Laut Trinkwasserverordnung müssen Probenahmen bei TrinkwasserInstallationen über geeignete Probeentnahme ventile erfolgen. Das JUDO Probeentnahmeventil ist DVGWgeprüft. Mit ab flammbarem Auslaufrohr und beiliegendem Adapter für G ⅜" Anschlussgewinde.
Eine Trinkwasserinstallation ist kein BIOTOP ;-)
Entscheidend bei der Bekämpfung von Legionellen ist es, den Biofilm zu entfernen, der sich an jeder wasserbenetzten Oberfläche bildet und für Bakterien einen optimalen Lebensraum und Schutz darstellt. Die beiden wichtigsten Verfahren sind die thermische und die chemische Desinfektion. Bei der thermischen Desinfektion kommt zwar keine Chemie zum Einsatz – jedoch bringt dieses Verfahren auch einige Nachteile mit sich. Bei hohen Härtegraden fällt durch Erwärmen Kalk aus, der wiederum besseren Lebensraum für die Mikroorganismen darstellt. Bei verzinkten Leitungen ist mit Korrosionsangriffen zu rechnen, die Temperatur von 70 °C wirkt nicht gleichmäßig in allen Leitungsabschnitten, Totleitungen sind schwer zu erreichen. Das Verfahren stellt keine Garantie dar, dass auch alle Legionellen abgetötet werden – Legionellen überleben kurzzeitig höhere Temperaturen, Biofilme werden nicht entfernt. Von daher sind projektabhängig auch chemische Desinfektionen notwendig. Für die erfolgreiche Sanierung des Systems mittels chemischer Desinfektion ist eine diskontinuierliche Zugabe des Desinfektionsmittels in hoher Konzentration, die sogenannte Standdesinfektion, erforderlich. Am besten hat sich in der Praxis dafür Chlordioxid bewährt. Zunächst sollte das System vollkommen entleert werden, um eine Vermischung von Wasser und Desinfektionsmittel und damit eine Verdünnung der Wirksubstanz zu vermeiden. Die Wassererwärmung wird abgeschaltet. Anschließend erfolgt die Wiederbefüllung mit einem Desinfektionsmittel-Wasser-Gemisch in der Anwendungskonzentration von mindestens 6 mg Chlordioxid pro Liter über circa 12 Stunden.
Die Lösung wird mit einer speziellen Pumpe in die Leitung dosiert. Die Pumpe mischt das voreingestellte Verhältnis aus Wasser und Desinfektionsmittel und füllt damit das Leitungssystem. Dazu wird von der Pumpe ausgehend jede Zapfstelle so lange geöffnet, bis die Wirkkonzentration erreicht ist. Die Bestimmung der Chlordioxid-Konzentration an jeder beaufschlagten Zapfstelle erfolgt einfach durch Teststreifen. Um die Zehrung des Chlordioxids in einem kontaminierten Leitungssystem zu berücksichtigen, ist es ideal, an der Pumpenanlage mit einer Anfangskonzentration von 20 mg/l Chlordioxid zu beginnen. Nimmt während der Desinfektion die Konzentration des Chlordioxids unter 10 mg/l ab, beispielsweise durch Zehrung aus der Reaktion mit Biofilmen und anderen organischen Verunreinigungen, ist der entsprechende Strang mit frischer Lösung nachzufüllen. Die Prüfung der Restkonzentration an Chlordioxid sollte daher circa alle 3 Stunden erfolgen. Insgesamt beträgt die Einwirkzeit bis zu 12 Stunden. Während der Desinfektion ist unbedingt sicherzustellen, dass kein Wasser als Trinkwasser entnommen wird. Nach Abschluss der Grunddesinfektion wird mit Trinkwasser so lange gespült, bis der Chlordioxidwert auf 0,2 mg/l abgesunken ist.
Die maßgeblichen Normen: Das DVGW Arbeitsblatt W 557 beschreibt die Reinigung und Anlagendesinfektion von Trinkwasser-Installationen oder Teilen davon und benennt Anwendungsbereiche von Desinfektionsverfahren ebenso wie vorbeugende Maßnahmen zur Abwendung einer mikrobiellen Kontamination. Das DVGW Arbeitsblatt W 556 (Hygienisch-mikrobielle Auffälligkeiten in Trinkwasser-Installationen; Methodik und Maßnahmen zu deren Behebung) beschreibt die Sanierung von Trinkwasser-Installationen.
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